Immerhin sei erwiesen, dass sie sich am Morgen nach dem Vorfall beim Zahnarzt gemeldet und dort zwei Tage später einen Termin gehabt habe. Es sei auch erwiesen, dass der betroffene Zahn bis zur Wurzel gespalten gewesen sei und die Beschwerdeführerin über starke Schmerzen an Zähnen und Lippen geklagt habe. In der fraglichen Nacht müsse also tatsächlich etwas passiert sein. Dass sich die Beschwerdeführerin die Verletzungen, wie gegenüber dem Zahnarzt in der Zahnklinik noch angegeben, beim Schlafwandeln zugezogen habe, erscheine sehr unwahrscheinlich.