Bei der Staatsanwaltschaft gab er am 6. Juni 2018, als er gefragt wurde, ob er umsonst bei der Beschwerdeführerin gewohnt habe, zu Protokoll (Z. 67-72): «Ja, ich war 4-5 Tage die Woche bei ihr, war aber weiterhin bei meinen Eltern gemeldet. Die restlichen Tage der Woche habe ich bei meinen Eltern übernachtet. Dort habe ich ein Zimmer. Die Postadresse lautet auch auf die Adresse meiner Eltern. Ich hatte aber sicherlich ein paar Kleider und Sachen bei Frau B.________. Meine Schulsachen und wichtigen Papiere, also mein Büro, hatte ich nach wie vor bei meinen Eltern.»