Der Beschuldigte gab bei seiner Einvernahme vom 2. Februar 2018, Z. 23-28 auf die gleiche Frage zur Antwort: «Mein Wohnsitz war immer in Bern an der E.________ -strasse in Bern. Ich war jedoch viel bei ihr in ihrer Wohnung. Ich wohnte über Jahre mehrheitlich bei ihr in ihrer Wohnung. Viele Kleider und Utensi- 4 lien hatte ich in ihrer Wohnung. Vielleicht holte ich einmal die Woche etwas von zu Hause, aber im grossen und Ganzen hatte ich dort viele Sachen, inklusive Zahnbürste.»