3 lenden Arbeiten sowie das gemeinsame Tragen der entsprechenden Kosten sein. Auch kann das Vorhandensein von Möbeln und Effekten beider Beziehungsleute in der gleichen Wohnung als Anhaltspunkt für die Annahme einer Lebensgemeinschaft herangezogen werden (RIEDO/ALLEMANN, in: Basler Kommentar Strafrecht, 4. Aufl. 2018, N. 82 zu Art. 55a StGB; COLOMBI, Gewalt in der Ehe und in der Partnerschaft – zur Auslegung der neuen Art. 123, 126 und 180 StGB, in: ZStrR 123/2005 S. 308 f. m.w.