6. 6.1 Streitig ist im vorliegenden Fall zunächst, ob die zur Anzeige gebrachte einfache Körperverletzung der Strafantragsfrist von Art. 31 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) unterliegt oder ob es sich um einen Fall einer qualifizierten einfachen Körperverletzung nach Art. 123 Ziff. 2 Abs. 6 StGB handelt. Gemäss dieser Bestimmung wird die Tat von Amtes wegen verfolgt, wenn Täter und Opfer als Lebenspartner auf unbestimmte Zeit einen gemeinsamen Haushalt führen und die Tat während dieser Zeit oder bis zu einem Jahr nach der Trennung begangen wurde.