__ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), soweit die Einstellung des Verfahrens wegen einfacher Körperverletzung betreffend, am 21. Dezember 2018 Beschwerde. Sie beantragte, die Einstellungsverfügung sei aufzuheben und das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen des Vorwurfs der einfachen Körperverletzung sei wieder an die Hand zu nehmen. Zudem ersuchte sie um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Beiordnung der Unterzeichnenden als amtliche Anwältin auch im Beschwerdeverfahren. Am 8. Januar 2019 wurde ein Beschwerdeverfahren eröffnet.