3. Das urteilende Gericht legt die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ für das Beschwerdeverfahren am Ende des Verfahrens fest. 4. Der Privatklägerin wird für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren vom Kanton Bern eine Entschädigung von CHF 600.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.