3 ausgeschlossen. Zwar trifft zu, dass SCHMID die Ansicht vertritt, dass die Beschwerde gegen materiell-prozessleitende Entscheide unabhängig ihres Erlasszeitpunkts (d.h. ohne Differenzierung in die Stadien «vor» und «während» der Hauptverhandlung) zuzulassen sei (SCHMID, Schweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, 3. Auflage, N. 13 zu Art. 393 StPO [dies im Gegensatz zu seiner in der Erstausgabe vertretenen Auffassung]).