Zur Begründung führte er aus, dass C.________ im Strafantragsformular auf eine Privatklage verzichtet habe. Eventualiter sei die angefochtene Verfügung insoweit zu kassieren und zur Neubeurteilung an das Regionalgericht zurückzuweisen, mit der Anweisung, dass es hinsichtlich der Umstände im Zusammenhang mit dem Verzicht der Privatklage bei der zuständigen Polizeistelle einen Bericht einzuholen habe. In prozessualer Hinsicht ersuchte er für das Beschwerdeverfahren um Beiordnung seines Rechtsvertreters als amtlicher Anwalt. Ferner verlangte er, dass die Verfahrenskosten und die Entschädigung von C.________ zu tragen seien.