Ausserdem handelt es sich bei der neu angezeigten Straftat um ein Delikt, bei dem typischerweise DNA- Spuren vorhanden sind und ein Abgleich vorgenommen werden kann. Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers in der Replik ergibt sich somit aus der neuerlichen Anzeige exakt die leicht erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass er bereits früher andere Verbrechen oder Vergehen begangen haben könne. In diesem Kontext sei ferner auf die Bemerkung der Polizeibeamten im Rapport vom 14. November 2019 auf S. 4 unten hingewiesen: Les deux auteurs n’ont pas été convoqués pour la dactyloscopie car