6 te war nach dem Vorfall in ärztlicher Behandlung, eine Woche krank geschrieben und trug mehrere Hämatome an Becken und Bauch, eine leichte Gehirnerschütterung sowie Probleme mit dem rechten Innenohr davon. Der Vorfall vom 29. September 2018 darf herangezogen werden, um einen konkreten Anhaltspunkt dafür zu begründen, dass der Beschwerdeführer bereits früher Delikte begangen haben könnte oder in Zukunft Delikte dieser gewalttätigen Art begehen wird.