Auf die Frage der Staatsanwaltschaft, ob es sein könne, dass Spermaspuren auf ihr Jäckchen gekommen seien, gab die Privatklägerin zur Antwort, sie denke, das Jäckchen ausgezogen und später damit das Sperma abgeputzt zu haben (EV Privatklägerin vom 28. November 2018, S. 8 Z. 240 ff.). Anders als die Privatklägerin machte der Beschwerdeführer selber keine Ausführungen zum Jäckchen der Privatklägerin, als er gegenüber der Polizei schilderte, wie die Privatklägerin am fraglichen Abend ange-