Auch hätte die DNA-Profilerstellung, bzw. ob tatsächlich Spermaspuren auf dem Jäckchen seien, keinen direkten Einfluss auf die Glaubhaftigkeit bzw. Beweiskraft einer Aussage. Die Privatklägerin räume gemäss ihrer Aussage vom 28. November 2018, S. 8, Z. 240 ff., zwar ein, dass es sein könne, dass Sperma auf das Jäckchen gekommen sei und sie denke, dass sie das Jäckchen ausgezogen und später Sperma damit abgeputzt habe. Sie scheine sich jedoch nicht 100%-ig sicher zu sein.