Fraglich sei grundsätzlich nicht der Geschehensablauf, sondern die Intention der Beteiligten, was aber durch ein DNA-Profil nicht geklärt werden könne. Mit einem DNA-Profil könnten aus widersprechenden Aussagen bei Vier-Augen-Delikten keine direkten Antworten gewonnen werden. Der Samenerguss habe als erstellt zu gelten. Ob nun auf dem Jäckchen Sperma- bzw. DNA-Spuren des Beschwerdeführers zu finden seien oder nicht, ändere nichts. Auch hätte die DNA-Profilerstellung, bzw. ob tatsächlich Spermaspuren auf dem Jäckchen seien, keinen direkten Einfluss auf die Glaubhaftigkeit bzw. Beweiskraft einer Aussage.