1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Freiheitsberaubung, Entführung und sexueller Nötigung. Am 10. Dezember 2018 verfügte die Staatsanwaltschaft die Erstellung eines DNA-Profils. Die DNA-Profilerstellung wurde damit begründet, dass dem Beschwerdeführer eine sexuelle Nötigung vorgeworfen und das DNA-Profil zur Aufklärung dieser Straftat benötigt werde. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 20. Dezember 2018 Beschwerde.