5 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Der Antrag auf Einvernahme von H.________ als Zeuge wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, werden dem Beschwerdeführer 1 sowie der Beschwerdeführerin 2 unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt und mit der geleisteten Sicherheit verrechnet.