und dem geschädigten KMU-Betrieb […] Mit Eingabe vom 28.03.2018 machte die Privatklägerschaft u.a. geltend, dass die Beschuldigten im Strafverfahren EO 16 8704 (D.________ und E.________) wegen Drohung, Nötigung etc. völlig unterschiedliche Angaben als der in diesem Verfahren als Auskunftsperson einvernommene A.________ gemacht habe (siehe angefochtene Verfügung, S. 1 f.).