Gemäss track&trace der Schweizerischen Post wurde der Beschwerdeführerin 2 die angefochtene Nichtanhandnahmeverfügung am 26. Oktober 2018 am Postschalter zugestellt. Da sie erst am 15. Dezember 2018 (zusammen mit dem Beschwerdeführer 1) ihre Beschwerde einreichte, war die Beschwerdefrist von 10 Tagen längst abgelaufen.