Der Beschwerdeführer ist geständig, innerhalb eines Jahres sechs Raubüberfälle und drei Raubversuche begangen zu haben. Mit Blick auf die Häufigkeit der Delikte (im Oktober erfolgten innerhalb weniger Stunden zwei Raubversuche), der finanziellen Situation sowie der fehlenden familiären Verankerung ist dem Beschwerdeführer eine ungünstige Prognose zu stellen. Es wird auf den Antrag auf Abweisung des Haftentlassungsgesuchs der Staatsanwaltschaft vom 5. Dezember 2018 verwiesen.