Die acht Raubsachverhalte machten deutlich, dass sich der Beschwerdeführer lieber in ein schweres Delinquieren geflüchtet habe, als sein Leben zu ordnen. Seine Aussage am 10. November 2018, wonach er gewusst habe, dass man ihm im Falle einer Anmeldung helfen würde, aber auch, dass es Probleme geben würde, zeigten, dass ihm die legale Option bewusst gewesen sei. Die zeitliche Abfolge sowie seine verharmlosenden Aussagen liessen die Aufrichtigkeit bzw. Nachhaltigkeit seiner Bemühungen zweifelhaft erscheinen.