Allerdings habe die Serie der ihm vorgeworfenen Raubsachverhalte mehr als acht Monate angedauert und es müsse jeweils ein von Grund auf neuer Tatentschluss angenommen werden. Angesichts dessen könne den Ausführungen des Beschwerdeführers, wonach er dem Druck einer Notsituation einzig mit einer Überreaktion gewichen sei, die sich nicht wiederholen werde, nicht viel Glauben geschenkt werden.