Das sei willkürlich. 5.4 Das Zwangsmassnahmengericht verweist zunächst auf seine Ausführungen im Haftanordnungsentscheid. Es hält fest, dass es zutreffend sein dürfte, dass der Beschwerdeführer mit den Lebensanforderungen häufig überfordert gewesen sei und es jetzt im Rahmen des Strafverfahrens gelingen könnte, sein Leben wieder in geordnete Bahnen zu lenken. Allerdings habe die Serie der ihm vorgeworfenen Raubsachverhalte mehr als acht Monate angedauert und es müsse jeweils ein von Grund auf neuer Tatentschluss angenommen werden.