3 halb er nun seine geregelten Verhältnisse einfach so über den Haufen werfen sollte und unterlasse es, auf die wichtigen Fragen einzugehen, wie er sein Leben im Fall der Flucht oder des Untertauchens ohne die Unterstützung des Sozialdienstes überhaupt finanzieren sollte. Offensichtlich gehe das Zwangsmassnahmengericht davon aus, dass er mangels Alternativen wieder delinquieren würde bzw. müsste. Gleichzeitig äussere es sich aber nicht zur Wiederholungsgefahr. Das sei willkürlich.