4. Dem Beschwerdeführer werden insgesamt neun Raubüberfalle, drei davon versucht, vorgeworfen. Betroffen waren überwiegend Verkaufsläden, einmal eine Post und ein Kiosk. Der Beschwerdeführer habe dem Verkaufspersonal teilweise die mitgeführte Spielzeugpistole gezeigt und sinngemäss gesagt, dass es sich um einen Überfall handle und nichts passiere, wenn seinen Forderungen nachgekommen werde. Der Beschwerdeführer ist geständig und bestreitet den dringenden Tatverdacht nicht. Es wird deshalb auf den Antrag der Staatsanwaltschaft vom 10. November 2018 sowie den Haftanordnungsentscheid vom 12. November 2018 verwiesen.