Gleichentags reichte die Staatsanwaltschaft bezugnehmend auf diese Eingabe des Beschwerdeführers folgende Unterlagen ein: Einvernahmeprotokoll des Beschwerdeführers vom 21. Dezember 2018, Einvernahmeprotokoll E.________ vom 25. November 2018, Anzeigerapport vom 5. Dezember 2017 und Nachtrag vom 4. Januar 2018. Am 28. Dezember 2018 erkannte die Beschwerdekammer die nachgereichten Unterlagen zu den Akten und gab den Parteien Kenntnis davon.