Diese Eingaben gingen am 24. Dezember 2018 zusammen mit den amtlichen Akten bei der Beschwerdekammer ein. Mit Verfügung vom 24. Dezember 2018 wurden dem Beschwerdeführer die entsprechenden Eingaben zugestellt. Der Beschwerdeführer reichte am 27. Dezember 2018 eine Replik ein. Er hielt an den gestellten Anträgen fest und ersuchte die Beschwerdekammer um Edition des Protokolls seiner Einvernahme vom 21. Dezember 2018. Gleichentags reichte die Staatsanwaltschaft bezugnehmend auf diese Eingabe des Beschwerdeführers folgende Unterlagen ein: Einvernahmeprotokoll des Beschwerdeführers vom 21. Dezember 2018, Einvernahmeprotokoll E._____