Auf die gerichtliche Edition eines ärztlichen Berichts verzichtete sie. Am 20. Dezember 2018 schloss die von der Generalstaatsanwaltschaft mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben im Beschwerdeverfahren betraute Staatsanwältin C.________ auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Das Zwangsmassnahmengericht verzichtete am 21. Dezember 2018 auf das Einreichen einer Stellungnahme und verwies auf die Ausführungen im angefochtenen Entscheid. Diese Eingaben gingen am 24. Dezember 2018 zusammen mit den amtlichen Akten bei der Beschwerdekammer ein.