Das Zwangsmassnahmengericht wies dieses am 11. Dezember 2018 ab. Dagegen erhob der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 19. Dezember 2018 Beschwerde, mit dem Antrag, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und er sei per sofort aus der Haft zu entlassen, eventualiter seien Ersatzmassnahmen anzuordnen. In der Beschwerdebegründung wird weiter verlangt, dass ein ärztlicher Bericht über seine gesundheitliche Situation gerichtlich zu edieren sei. Die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer eröffnete am 20. Dezember 2018 ein Beschwerdeverfahren. Auf die gerichtliche Edition eines ärztlichen Berichts verzichtete sie.