1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen mehrfachen Raubes, evtl. qualifiziert begangen. Am 12. November 2018 ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten an und befristete diese bis zum 8. Februar 2019. Der Beschuldigte, amtlich vertreten durch Rechtsanwalt B.________, stellte am 3. Dezember 2018 ein Haftentlassungsgesuch. Das Zwangsmassnahmengericht wies dieses am 11. Dezember 2018 ab.