Dass zusätzliche Kosten entstanden sind, ist offenkundig. Der zuständige Gerichtspräsident musste sich in das Dossier einlesen, es mussten Verfügungen vorbereitet und versendet werden, und es fielen Portokosten an. Ein Betrag vom CHF 80.00 ist mithin als sehr günstig zu beurteilen. Die echten Kosten, die der Beschwerdeführer verursacht hat, kann der Kanton Bern so jedenfalls nicht decken. Hinzu kommt, dass der Beschwerdeführer für das Einspracheverfahren bei der Staatsanwaltschaft keine Kosten zu übernehmen hatte.