Mit Schreiben an das Regionalgericht vom 5. Dezember 2018 zog der Beschwerdeführer seine Einsprache zurück. Am 10. Dezember 2018 verfügte das Regionalgericht insbesondere, dass der genannte Strafbefehl infolge Rückzugs der Einsprache in Rechtskraft erwachsen sei und dass die durch die Einsprache entstandenen zusätzlichen Kosten von CHF 80.00 dem Beschwerdeführer auferlegt würden. Gegen Ziffer 5 der Verfügung – die Kostenauferlegung – erhob der Beschwerdeführer am 15. Dezember 2018 Beschwerde (Eingang Regionalgericht: 18. Dezember 2018 / Eingang Beschwerdekammer: 19. Dezember 2018).