1. A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wurde mit Strafbefehl vom 12. Oktober 2018 der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) schuldig erklärt wegen Erwerbs eines Fischereipatents unter Verwendung von Falschangaben. Dagegen erhob er am 19. Oktober 2018 Einsprache. Die Staatsanwaltschaft nahm am 26. Oktober 2018 die Begründung der Einsprache als schriftlichen Bericht gemäss Art.