1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 5. Oktober 2018 (BM 18 27944) wird aufgehoben. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wird angewiesen, die Strafuntersuchung wegen Verleumdung im Sinne der Erwägungen fortzusetzen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, trägt der Kanton Bern. 3. Der Kanton Bern hat dem Beschwerdeführer für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von pauschal CHF 1‘000.00 (inkl. Auslagen und MWST) zu bezahlen.