__ gestellten Frage, ob es korrekt sei, dass sie sich nur über den Preis des Projekts unterhalten hätten und über nichts Weiteres, ergibt sich nicht automatisch, dass der Beschwerdeführer auch über die Angebotsbereinigung und die Preisreduktion Bescheid wusste oder er diesbezüglich Informationen weitergab (unabhängig davon, ob diese Frage des Beschwerdeführers hypothetisch zu verstehen ist oder nicht). Bei der Beweisführung geht es nicht um die inhaltliche Richtigkeit der angeblichen Information und auch nicht ausschliesslich um die Frage, was der Beschwerdeführer wusste, sondern vorab darum, ob der Beschwerdefüh-