Der Beschwerdeführer habe auf Frage von I.________ ohne Umschweife bestätigt, dass seine Arbeitgeberin, die H.________ AG, im Rahmen der schriftlichen Angebotsbereinigung mit Möglichkeit zur Preisanpassung eine Preisreduktion vorgenommen habe. Zudem habe der Beschwerdeführer angegeben, dass die H.________ AG anlässlich dieser Angebotsbereinigung eine pauschale Preisreduktion von über 10 % vorgenommen habe. Im Zuge der mit der Vergabestelle (G.________) geführten Korrespondenz zur Zulässigkeit von Angebotsrunden habe diese Aussage I._______