382 Abs. 1 StPO). Auf die Beschwerde ist einzutreten. 3. Am 7. Mai 2018 und 18. Juni 2018 reichte die E.________ AG, vertreten durch Rechtsanwalt F.________, Beschwerde gegen die G.________ beim Bundesverwaltungsgericht ein. Die H.________ AG wird bei der ersten Beschwerde als Mitbeteiligte geführt. Aus den Beschwerden geht hervor, dass sich der Beschwerdeführer, Arbeitnehmer bei der H.________ AG, mit I.________, CMO der E.________ AG, über eine laufende Ausschreibung, an welcher beide Firmen teilnahmen, unterhalten haben soll. Der Beschwerdeführer habe auf Frage von I._____