_ fortzusetzen und weitere Ermittlungen im Sinne der Erwägungen vorzunehmen. Weiter sei die Vorinstanz anzuweisen, die vom Beschwerdeführer mit Schreiben vom 14. September 2018 gestellten (und von der Vorinstanz abgelehnten) Beweisanträge gutzuheissen und die betreffenden Zeugeneinvernahmen durchzuführen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Für das Beschwerdeverfahren wurde Staatsanwalt D.________ mit der Wahrnehmung der staatsanwaltlichen Aufgaben betraut. In seiner innert verlängerter Frist eingereichten Stellungnahme vom 16. Januar 2019 beantragte er die Abweisung der Beschwerde.