3. 3.1 Für den Beschwerdeführer sei an dieser Stelle erwähnt, dass die Beschwerde im Fall des Eintretens abgewiesen worden wäre. Das Regionalgericht hat sich im angefochtenen Entscheid ausführlich mit den Argumenten des Beschwerdeführers auseinandergesetzt und rechtlich zutreffend begründet, weshalb die Haft bzw. der vorzeitige Strafantritt gerechtfertigt ist. Auf die Ausführungen im angefochtenen Entscheid kann daher vollumfänglich verwiesen werden.