_, am 17. Dezember 2018 Beschwerde ein (Eingang bei der Beschwerdekammer: 21. November 2018). Sinngemäss beantragte er darin die umgehende Haftentlassung. Mit Verfügung vom 21. Dezember 2018 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer den Schriftenwechsel. Der mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben im Beschwerdeverfahren betraute Staatsanwalt C.________ und das Regionalgericht verzichteten mit Eingaben vom 27. bzw. 28. Dezember 2018 auf das Einreichen einer Stellungnahme.