Gegen das Urteil hat A.________ Berufung angemeldet, wobei die Begründung des Urteils noch nicht vorliegt. Seit dem 17. Oktober 2018 befindet er sich im vorzeitigen Strafvollzug in der Justizvollzugsanstalt Thorberg. 1.2 Mit Entscheid vom 13. Dezember 2018 wies das Regionalgericht das ihm via Kantonalem Zwangsmassnahmengericht zugestellte Haftentlassungsgesuch von A.________ vom 29. November 2018 ab. Gegen diesen Entscheid reichte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 17. Dezember 2018 Beschwerde ein (Eingang bei der Beschwerdekammer: 21. November 2018).