Zwar erscheinen zwei – wenn auch aufwändige – Konfrontationseinvernahmen seit der letzten Haftverlängerung im Vergleich zu den bisherigen Ermittlungshandlungen während der Haftverlängerungen als nicht sehr viel. Allerdings setzt die Beachtung des Beschleunigungsgebots nicht voraus, dass sich die Strafverfol-