Die kontinuierliche Durchführung von Einvernahmen – auch in den letzten drei Monaten erfolgten zwei staatsanwaltschaftliche Konfrontationseinvernahmen von am Drogenhandel Mitbeteiligten – lässt darauf schliessen, dass die Staatsanwaltschaft gewillt und in der Lage ist, das Verfahren mit der für Haftfälle gebotenen Beschleunigung voranzutreiben und zum Abschluss zu bringen. Zwar erscheinen zwei – wenn auch aufwändige – Konfrontationseinvernahmen seit der letzten Haftverlängerung im Vergleich zu den bisherigen Ermittlungshandlungen während der Haftverlängerungen als nicht sehr viel.