Alle anderen – insbesondere auch der Beschwerdeführer – bestreiten ihre Beteiligung nach wie vor. Die umfangreichen kantonalen und bundesanwaltschaftlichen Ermittlungsergebnisse aufzubereiten und koordiniert vorzuhalten nahm daher viel Zeit in Anspruch. Insofern bildet der Umstand, dass gewisse Untersuchungsschritte in mehreren Haftverlängerungsanträgen der Staatsanwaltschaft angekündigt wurden, keinen Hinweis auf eine Verschleppung des Verfahrens.