Allerdings gilt es zu berücksichtigen, dass sich der Untersuchungskomplex mit den zahlreichen Beteiligten, den Handlungsorten im Inund Ausland sowie der Involvierung von Strafverfolgungsbehörden auf kantonaler und auf Bundesebene als vielschichtig und damit sehr aufwändig erweist. Dies nicht zuletzt, weil lediglich zwei der sieben Beschuldigten der C.________(Ortschaft) Zelle Teilgeständnisse abgelegt haben. Alle anderen – insbesondere auch der Beschwerdeführer – bestreiten ihre Beteiligung nach wie vor.