6 lefongesprächs mit dem Réceptionnaire am 31. Mai 2015 sei es darum gegangen, dass dieser dem Transporteur die Tür öffnen solle (Z. 737 ff.). I.________, welcher von M.________(Land), G.________(Land) und N.________(Land) aus den Drogenhandel koordiniert und überwacht hatte, führte anlässlich der delegierten Einvernahme vom 10. Juli 2017 aus, dass es beim telefonischen Kontakt mit dem überwachten Anschluss, welcher dem Beschwerdeführer zugewiesen wird, am 20. Juni 2015 um Kokain gegangen sei (Z. 263 ff.; 319 ff.). Den Aussagen von H.________ sowie I._______