Aufgrund der mehrfach vorgebrachten Bereitschaft des Beschwerdeführers, sich Ersatzmassnahmen zu unterwerfen, sei davon auszugehen, dass er in keiner Weise gedenke, Verdunkelungshandlungen zu unternehmen. 4.6 Das Untersuchungsverfahren ist weit fortgeschritten. Die Einvernahmen – abgesehen von der Schlusseinvernahme – durch die Staatsanwaltschaft sind abgeschlos-