Der Beschwerdeführer wird dringend verdächtigt, in der Zeit von mindestens April 2015 bis zu seiner polizeilichen Anhaltung am 26. Juli 2015 an einem internationalen Drogenhandel beteiligt gewesen zu sein. Er soll als sogenannter Réceptionnaire/Depotverwalter in seiner Wohnung in C.________(Ortschaft) Kokain empfangen haben, welches von verschiedenen Transporteuren/Bodypackern (u.a. D.________, E.________) von F.________(Ortschaft) in die Schweiz gebracht worden war. Anschliessend soll er das Kokain in der Schweiz weiterverteilt haben.