1. Die Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und schwerer Geldwäscherei. Am 29. Juli 2015 ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) Untersuchungshaft gegen den Beschwerdeführer an. Die Untersuchungshaft wurde in der Folge jeweils um drei Monate verlängert. Am 2. Januar 2018 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft um weitere drei Monate bis am 25. April 2018.