2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘200.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 3. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgesetzt. 4. Zu eröffnen: - der Beschwerdeführerin, v.d. Rechtsanwalt D.________ - dem Beschuldigten, a.v.d. Fürsprecher B.________ - Staatsanwalt E.________, Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft