Dieser Umstand legt wiederum nahe, dass sie das Sicherstellungsverzeichnis bereits vor Jahren erhalten hatte (wenn sie, wie sie selbst ausführt, keinen Kontakt mehr zum Beschuldigten pflegt). Dann hätte sie jedoch bereits zu diesem Zeitpunkt schnell prüfen können, was alles von den Strafverfolgungsbehörden sichergestellt worden war und es wäre umso unverständlicher, weshalb sie über 4 Jahre verstreichen liess, bis sie das Sicherstellungsverzeichnis geprüft und sich an die Staatsanwaltschaft gewandt hat.